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Durch Gebet und Wort für verfolgte Kopten
15-Jährige muss Therapie jetzt selbst bezahlen 10. April 2018
Filed under: Reportagen — Knecht Christi @ 18:06
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Die Freisprüche der beiden mutmaßlichen Vergewaltiger von Tulln könnten für das Opfer schlimme finanzielle Folgen haben.
Sollte das Urteil nicht gekippt werden, muss Sandra vermutlich in Hinkunft ihre Therapiekosten selbst begleichen.
„Und es drohen“, so ihr Rechtsbeistand Ewald Stadler, „auch Rückforderungen hinsichtlich der bisher in Anspruch genommenen Leistungen von Psychologen.“
Vom Gesetz her sind Täter dazu verpflichtet, an die Menschen, denen sie Schaden zugefügt haben, Schmerzensgeld zu bezahlen. Gelten die Verursacher als mittellos, muss der Staat einspringen. Im Fall der zwei Asylwerber wäre das so gewesen. Allerdings gilt Sandra nun nicht mehr als Opfer …
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15-Jährige erlitt Nervenzusammenbruch
Der ohnehin seit der Tat dramatische seelische Zustand der 15-Jährigen hat sich nach dem Prozess weiter verschlimmert. Am Mittwoch erlitt sie nervlich einen Zusammenbruch, musste intensiv-psychologisch betreut werden. „Klarerweise“, so Stadler, „wird das Mädchen kaum damit fertig, dass ihren Angaben bei Gericht kein Glauben geschenkt wurde.“
Wie ausführlich berichtet, hatten am Dienstag zwei von vier Schöffen unter anderem die dargelegten Beweise – etwa Sperma- sowie Kratzspuren – als nicht ausreichend empfunden, um den 19 Jahre alten Afghanen sowie den gleichaltrigen Somalier der Vergewaltigung schuldig zu sprechen.
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Widersprüchliche Aussagen führten zu Freispruch im Zweifel
Ausschlaggebend für den Freispruch seien jedoch in erster Linie die widersprüchlichen Aussagen der 15-Jährigen bei den kontradiktorischen Einvernahmen gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Vorfall habe sich „sicher nicht wie in der Anklageschrift“ zugetragen, hatte der Richter erklärt. Demnach habe die 15-Jährige nicht klar sagen können, ob es sich bei den Angreifern um zwei oder doch drei Männer gehandelt habe. Auch habe sich das Mädchen bereits im Vorfeld mit den Männern getroffen, zudem sei Marihuana im Spiel gewesen.
http://www.krone.at/1681686
(Bild: Peter Tomschi, Andi Schiel, krone.at, krone.at-Grafik)
Kommentar von „Kopten ohne Grenzen„
Welch eine fatale und menschenverachtende Ausstrahlung dieses Urteils hat. Wieder einmal Täterschutz vor Opferschutz. Die Täter sind natürlicherweise abgetaucht. Das Mädchen bleibt möglicherweise auf den Kosten sitzen. Dieses Mädchen ist gebrochen, eben weil ihr niemand geglaubt hat. Die Täter lachen sich über die Justiz tot und das Opfer darf natürlich jetzt alle Kosten selbst übernehmen, wenn es hart für sie kommt.
Wenn das der Fall sein sollte, kann an einem solchen Rechtsstaat mit Recht gezweifelt werden. Allein die Tatsache des Zweifels des Opfers, ob 2 oder 3 Männer bei der Vergewaltigung mitgemacht haben sollen, soll die Glaubwürdigkeit einer 15-Jährigen, die sich dazu bei Tatbegehung noch im Ausnahmezustand befand, durch dieses Urteil erschüttert haben? Was meinen die Herren und Damen der Justiz, wie sich eine solche Jugendliche fühlt. Durch die Justiz ist sie noch einmal vergewaltigt worden.
Wir können uns erinnern, dass das „Nein“ einer Frau oder konkludentes Verhalten ein absolutes Stoppzeichen für Kerle sein muss. Dann kommt es nicht darauf an, ob zwei oder drei Vergewaltiger im Spiel waren, sondern dann kommt es einzig und allein darauf an, ob das „Nein“ des Opfers oder das Wehren des Opfers ausreichend erkennbar war.
Zum Zeitpunkt der Tat mag das Mädchen dann soweit gewesen sein, dass sie sich in ihr Schicksal ergab und alles mit sich geschehen ließ und möglicherweise aus Ekel die Augen geschlossen gehalten hat. Welche barbarische Entscheidung des Gerichts.
Und weil das Mädchen jetzt einen schweren Nervenzusammenbruch erlitt, scheint ja die Unglaubwürdigkeit der Zeugin bestätigt zu sein. Die letzte Äußerung ist als bitterböser Zynismus zu verstehen.
Das Gericht kann sich entspannt zurücklehnen. Wenn ein deutliches „Nein“ zu vernehmen war, war es Vergewaltigung. Und ein „Nein“ versteht jeder, auch wenn es nur ein Tatbeteiligter festgestellt werden konnt und auch Somalier, die kein Deutsch sprechen, verstehen ein „Nein“, verstehen das Halt, wenn sich Frauen und erst recht Mädchen wehren. Welch ein Irrsinn. Und wenn sie es aufgrund ihre Kultur nicht beachten, dann sind sie trotzdem Vergewaltiger.
Diesex Trauma des Mädchens wird durch dieses Urteil noch verschlimmert und das Mädchen hat wohl für immer jegliches Vertrauen in diesen Staat verloren.
Und das Gericht konnte nicht berücksichtigen, dass es sich bei dem Opfer um eine lediglich 15-jährige handelte?
Dann haben weibliche Kinder und Jugendliche wohl vor Gericht kaum Chancen.
Wir wünschen dem Opfer und seinen Angehörigen viel Kraft und GOTTES Hilfe bei der Bewältigung ihres seelischen Zustandes. Beten wir für sie.
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