Urteil: Tschechien darf Hebammen Hilfe bei Hausgeburten verbieten

Ein Verbot für Hebammen, Hausgeburten zu unterstützen, verletzt nicht die Grundrechte der Mütter. Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg bestätigte am Dienstag, 15. November 2016, eine entsprechende Kammerentscheidung des EGMR aus 2014 zu Tschechien

Quelle: Urteil: Tschechien darf Hebammen Hilfe bei Hausgeburten verbieten

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