Bier darf nicht als „bekömmlich“ beworben werden. Eine solche Werbung ist mit EU-Vorgaben nicht vereinbar und daher wettbewerbswidrig, urteilte am Donnerstag, 3. November 2016, das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Az.: 2 U 37/16). Entsprechend hatten bereits
