Das Vortäuschen von falschen Tatsachen nennt man Betrug. ✓ Im normalen Geschäftsleben kann ein Vertrag als ungültig erklärt werden, wenn ein sogenannter „Grundlagen-Irrtum“ vorliegt. Wie aber sieht…
Quelle: Volksbetrug: Vortäuschung falscher Tatsachen | 14.08.2016 | Terraherz
