Tritt ein Krankenversicherter eine bewilligte Reha-Maßnahme ohne Begründung nicht an, kann ihm das Krankengeld gestrichen werden. Denn der Versicherte ist hier zur Mitwirkung verpflichtet, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart
Quelle: Urteile: Streichung des Krankengeldes wegen nicht angetretener Reha-Maßnahme
