Vor einigen Tagen gab es dazu Veröffentlichungen in einigen Massenmedien, ohne das Urteil bekannt zu machen. Es wurde dort lediglich die starke Unzufriedenheit mit dem Inhalt des Urteiles mehr als …
Quelle: DAS URTEIL : 2 Rv 150/14 OLG Naumburg | Der Trutzgauer Bote
