Täglicher Motivationstipp für mehr Erfolg und Motivation in Ihrem Leben

62. Selbstbetrachtung

Was denken Sie über sich selbst? Wie sehen Sie Ihr Leben? Als ein großes Abenteuer
oder einen Mißerfolg? Ihr Glaube an sich selbst macht den ganzen Unterschied. Sie
müssen anfangen Gutes über sich und andere zu denken, um mehr zu erreichen. Duch
größere geistige Kräfte werden Sie einer der Erfolgreichen. Seien Sie gut zu sich selbst,
dann werden es auch die anderen sein.

„Um anderen gegenüber gerecht sein zu können,
muss man sich selbst gegenüber ehrlich sein.“

Jean-Baptiste Rousseau

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Traeume Ziele Wirklichkeit – Tipp 16‏

Hallo Heinz,

was träumst Du? Was möchtest Du, dass Wirklichkeit wird? Um starke Träume Wirklichkeit werden zu lassen, ist es notwendig, aus ihnen Ziele zu machen. Ein Ziel ist etwas fest Umrissenes, etwas Klares – die Ziellinie beim 100-Meter-Lauf ist ganz klar definiert und besteht nicht nur aus ungefähren Teilstücken. Ziele sind wichtig. Sie geben Dir Orientierung, sie geben Dir Richtung und Ordnung in Deinem Leben.

Und es ist wichtig, sie aufzuschreiben. Ja, wirklich. Es macht einen riesigen Unterschied, ob man seine Ziele schriftlich festhält oder nicht. Hierzu ein eindrucksvolles Beispiel: An der Harvard Universität, eine Elite-Universität in den USA, wurden im Rahmen einer Studie die Absolventen eines Jahrgangs nach ihren Zielen befragt. Ganz klare Vorstellungen von dem, was sie erreichen wollten, hatten nur drei Prozent der Absolventen – und eben diese drei Prozent formulierten ihre Ziele schriftlich.

20 Jahre später wurden dieselben Frauen und Männer wieder befragt. Bis auf zwei waren von den mehr als hundert Personen noch alle am Leben. Nun die Überraschung: Die meisten der ehemaligen Harvard-Studenten haben ihr Leben ganz gut gemeistert, manche besser, andere schlechter. Doch genau jene drei Prozent der Befragten, die 20 Jahre vorher klare Ziele formuliert und schriftlich fixiert hatten, hatten nicht nur alles erreicht, sie verdienten auch mit Abstand am meisten Geld. Beeindruckend, nicht wahr?

Und hier unser heutiger Tipp:
Egal was die anderen machen, Du definierst Deinen Raum. Du entscheidest, was in Deine Wirklichkeit kommt. Hast Du eigentlich Deine Ziele schon genau aufgeschrieben? Nein?? Dann tue es bitte jetzt.

Alles Gute und bis bald!
Die Traumverwirklicher

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LEBENheute: Inspiration zum 17. Dezember‏

LEBENheute.com – Geist, Körper & Seele nähren.

Geh hinaus in die Natur, und finde einen Platz, an dem Du allein sein kannst, und wenn es nur für ein paar Augenblicke ist. Das kann ausserhalb Deines Wohnorts sein, und es kann in Deinem Garten oder Hinterhof sein. Schau Dich aufmerksam um, ohne über Dein tägliches Leben, Deine Arbeit, Deine Probleme oder Deine Gesundheit nachzudenken. Beobachte nur in Ruhe die Natur und lasse Gedanken, die mit dem in Verbindung stehen, was Du siehst, in Deinem Bewusstsein emporsteigen. Es könnte Dir passieren, dass Du überrascht bist von den Erkenntnissen, die Du wahrnimmst.

Meditiere über Deine Erkenntnisse und finde heraus, wie Du sie in Deinem täglichen Leben verwenden kannst. Hierbei handelt es sich um eine wunderbare Methode, Wahrheiten über das Leben und über Dich selbst herauszufinden. Wissen und Weisheit sind überall vorhanden. Die Natur stellt einen sehr geeigneten Kanal dafür dar, diese Weisheit und dieses innere Wissen zum Vorschein zu bringen.

Quelle: http://www.LEBENheute.com

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Ihr „Zitat des Tages“

„Die ganze Kunst zu gefallen, besteht darin, nie von sich selbst
zu reden, und die anderen von sich selbst reden zu machen. Jeder
weiß das, und alle Welt vergisst es. “

Idées et sensations, 1866

Jules de Goncourt
War ebenso wie sein Bruder ein französischer Schriftsteller.
geboren 17.12.1830 in Paris, Frankreich
gestorben 20.06.1870 in Paris, Frankreich

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Winter-Chaos | «Petra» verwüstet Deutschland

Tief «Petra» ist durch – und hinterlässt Chaos: Stau, gestrichene Flüge, Unfalltote. Flüge fallen weiterhin aus – und in vielen Regionen auch die Schule. An Tankstellen wird der Treibstoff knapp.

Den ersten Tankstellen in Deutschland geht wegen des Winterwetters der Treibstoff aus. Weil auch die Tanklastzüge auf den schneebedeckten Autobahnen und Bundesstraßen nicht mehr durchkommen, bleiben einige Lieferungen aus, so der Mineralölwirtschaftsverband.

Besonders betroffen seien Stationen in den Mittelgebirgen wie im Harz, Erzgebirge oder Thüringer Wald. Der Verband betonte aber, dass dies noch keine Krisensituation sei. Deutschland habe mit rund 15.000 Stationen ein sehr dichtes Tankstellennetz. Es werde ständig daran gearbeitet, die Versorgungskette nicht abreißen zu lassen.

In Schleswig-Holstein ist Panik unter den Fahrgästen eines Zuges zwischen Hamburg und Lübeck ausgebrochen. Der Regionalexpress mit rund 400 Passagieren war am Donnerstag ohne Strom in dunkler Kälte auf offener Strecke vier Stunden bei Tremsbüttel liegengeblieben.

Wegen des Rückstaus waren 38 Züge von dem Stromausfall an der Strecke Hamburg-Lübeck betroffen. Tausende saßen an den Bahnhöfen in Ahrensburg und Bargteheide in der Kälte fest. Auch dort kam der Katastrophenschutz zum Einsatz. Seit Donnerstagabend um 22.30 Uhr laufe der Bahnverkehr zwischen Hamburg und Lübeck wieder normal, sagte der Bahnsprecher.

Nachdem die Batterien des Zuges erschöpft waren, fielen die Heizung und auch die Beleuchtung aus, erläuterte der Bahnsprecher. Auch Durchsagen des Personals waren unmöglich. Aus Sicherheitsgründen habe der Zugführer die Türen nicht öffnen dürfen. Nach Angaben von Augenzeugen hätten einige Fahrgäste versucht, Scheiben einzuschlagen, berichtete NDR1 Welle Nord. Einige Fahrgäste erlitten Unterkühlungen und Kreislaufprobleme und mussten medizinisch behandelt werden. Verletzte habe es nicht gegeben, sagte der Bahnsprecher.

Geduld brauchten die Autofahrer in Nordrhein-Westfalen. Dort bildeten sich gegen Mitternacht Staus von insgesamt 185 Kilometern. Helfer von DRK und THW versorgten die Gestrandeten mit heißen Getränken. Die A 1 war am Morgen an drei Stellen zwischen dem Kreuz Leverkusen und Wuppertal gesperrt. Seit Donnerstagabend kam es zu 251 Wetter-Unfällen mit 8 Schwer- und 11 Leichtverletzten. Es enstand ein Schaden von 690.000 Euro.

Nach rund neun Stunden hat Nordrhein-Westfalen am Morgen das Fahrverbot für Lastwagen im ganzen Land wieder aufgehoben. Die Polizei hatte am Donnerstagabend nach heftigen Schneefällen alle Autobahnen für Lastwagen über 7,5 Tonnen gesperrt. Dutzende Laster waren zuvor im Schnee steckengeblieben oder an eisglatten Steigungen gescheitert. Im Bergischen Land auf der A4 standen 50 Brummis hintereinander.

Bei Dortmund, Köln und Münster waren sämtliche Autobahnen gesperrt. Teilweise kam es zu 40 Kilometer langen Staus. Ein Sprecher der Polizei in Köln sprach von einem «Riesenkriminalfall». Autofahrer saßen teilweise stundenlang in ihren Wagen fest und mussten mit Getränken und Decken versorgt werden.

«Petra» hat zudem für Stillstand im Kölner Ford-Werk gesorgt. Da verschiedene Autoteile wegen der Lkw-Fahrverbote in mehreren Ländern nicht rechtzeitig geliefert werden konnten, fiel die Nachtschicht von Donnerstag auf Freitag aus, wie ein Unternehmenssprecher sagte. Mehrere hundert Fiesta und Fusion seien dadurch nicht gebaut worden. Den Schaden könne er noch nicht beziffern, sagte der Sprecher.

In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Brandenburg kam es ebenfalls zu Staus auf den Autobahnen, die nach Unfällen oder querstehenden Lastwagen gesperrt werden mussten. In Dresden zählte die Polizei binnen weniger Stunden 100 Unfälle. In Sachsen-Anhalt saßen Autofahrer stundenlang auf der A2 und A14 fest, nachdem ein Lastwagen sich quergestellt hatte. Die Menschen wurden mit Tee und Essen versorgt, teilte die Polizei in Magdeburg mit.

In Bayern starben auf glatten Straßen drei Menschen. Zwei Männer wollten bei Straubing einem Freund beim Abschleppen helfen und wurden von einem anderen Auto überfahren und getötet. Ein 60-Jähriger Mann starb bei Passau, weil sein Auto von der glatten Straße abkam und gegen einen Baum prallte.

In Baden-Württemberg begann es am frühen Morgen heftig zu schneien. Am Flughafen Stuttgart fielen bis zum Morgen allein 20 an- und abkommende Flüge aus, sagte eine Sprecherin. Mehrere Straßen im Land mussten nach Unfällen ganz oder teilweise gesperrt werden. Nach Angaben des Innenministeriums kam es im ganzen Land bis zum frühen Morgen zu insgesamt 108 Unfällen. 17 Menschen wurden verletzt, es entstand ein Sachschaden von rund 450.000 Euro. Die Autobahn 5 bei Ettlingen (Kreis Karlsruhe) wurde nach einem Unfall mit drei Lastwagen und einem Auto mehrere Stunden voll gesperrt.

In Hessen blieben sogar Streudienste auf den Autobahnen liegen. In Frankfurt schliefen so viele Menschen im Stau in ihren Autos ein, dass die Polizei sie wecken musste, damit es weitergehen konnte. Im Saarland strandeten vor allem Lastwagen. Das es auch in Frankreich und Luxemburg ein Fahrverbot für Laster ab 7,5 Tonnen gab, reihten sich auf der A8 an der Grenze nach Luxemburg mehr als hundert Brummis.

Auch im Luftverkehr wird es am Freitag wieder Flugausfälle geben. Am Frankfurter Flughafen wurden schon am Morgen 62 Flüge abgesagt. «Am Donnerstag waren es 246 Annullierungen», sagte der Sprecher des Flughafenbetreibers Fraport, Heinz Fass. Das Problem seien vor allem Flüge, die aus anderen Teilen Deutschlands, wie etwa München, nicht rausgingen. Die Landebahnen wurden in Frankfurt aber regelmäßig vom Schnee befreit. Auch in Berlin-Tegel wurden die meisten Flüge gestrichen.

Im Norden profitierten zumindest die Kinder von der weißen Pracht: In einigen Landkreisen in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein war wieder schulfrei angesagt.

Die Aussichten:

Heute gibt es im Osten und Süden weitere Schneefälle, die im Tagesverlauf nachlassen. Die Höchsttemperaturen liegt zwischen minus fünf Grad im Osten und um den Gefrierpunkt im Westen. Der Wind weht schwach bis mäßig, so der Deutsche Wetterdienst.

In der Nacht zum Samstag gibt es vereinzelt noch Schneefall. Die Tiefstwerte liegen zwischen minus fünf bis minus zehn Grad, bei längerem Aufklaren um minus 15 Grad.

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Täglicher Motivationstipp für mehr Erfolg und Motivation in Ihrem Leben

61. Seien Sie ehrlich!

Jemand, der ständig versucht andere übers Ohr zu hauen, kommt nicht weit. Ein ehrlicher
erworbener Euro ist mehr wert als eine Million durch krumme Geschäfte. Seien Sie auch
ehrlich mit sich selbst und anderen Menschen gegenüber und geben Sie zu, wenn Sie
etwas nicht wissen oder verstehen. Bauen Sie Ihre zwischenmenschlichen Beziehungen
auf Vertrauen und Ehrlichkeit auf.

„Ehrlichkeit ist das erste Kapitel im Buch der Weisheit.“

Thomas Jefferson

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Traeume Ziele Wirklichkeit – Tipp 15‏


Hallo Heinz,

unterstützen Dein Denken und Deine Wahrnehmung Deine Ziele? Nimm bitte ein leeres Blatt Papier und male einen großen Kreis darauf. Auch wenn das Universum unendlich ist, stelle Dir bitte vor, der Kreis sei das Universum, das gesammte Wissen des Universums ist darin. Wie groß ist Dein Wissen im Vergleich dazu? Nun, viele die diese Frage bekommen, malen nur einen kleinen Punkt hinein. So klein, dass Du ihn gerade noch sehen kannst. Stelle Dir bitte vor, dieser kleine Punkt ist das, was die Menschheit, was Du vom Universum weißt. Und ist es nicht so, dass wir nicht alles wissen?
Hier kannst Du vielleicht leicht zustimmen. Aber dies bedeutet auch, dass es vielmehr gibt, als wir uns bisher erlauben zu sehen.

Nun zeichne bitte vom Punkt aus zwei Striche zum Rand des Kreises.
Es wird dann wie ein Dreieck. Dies nennen wir Dein Realitätsdreieck. Immer wenn Du hörst, „Sei doch realistisch“, „komm auf den Boden der Tatsachen zurück“, dann sagt jemand damit, „komm in mein Realitätsdreieck!“ Dieser kleine Ausschnitt entspricht dem Bild, das wir uns vom Universum, von der Welt, in der wir leben, machen.
Erkennst Du das System wieder? Ja genau – in Tipp 9 haben wir schon davon gesprochen. Aus dem Wissen, das wir haben, konstruieren wir uns den Rest dazu, um ein Bild zu bekommen. Dein Realitätsdreieck bestimmt Deine Realität. Jeder von uns hat sein eigenes Realitätsdreieck – je nach Sicht der Dinge.
Aber wir können und dürfen über den Rand hinaussehen und uns viel mehr zugestehen, als wir uns bisher erlaubt, gewünscht und als Ziel gesetzt haben!!!

Wie geht es Dir? Was für Gedanken machst Du Dir in Deiner Situation? Was empfindest Du, wenn Du andere Menschen siehst, denen es besser geht als Dir? Sieh‘ bitte noch einmal auf den Kreis und Dein Realitätsdreieck. Du erlaubst Dir, nur einen Ausschnitt zu sehen! Egal, wer Dir verboten hat, zu träumen oder deine Ziele umzusetzen, egal, wer Dir erzählt hat, dass das nicht geht, dass das nichts für Dich ist – EGAL! Du hast es in der Hand, Deinen Raum neu zu definieren und zu erforschen. Du kannst jetzt wählen – und Du kannst für Dich entscheiden, was DU willst. Und ob Du willst!

Was hat man Dir beispielsweise über Geld, über Reichtum erzählt? Bist Du vielleicht der Meinung, dass reich sein nicht gut ist, dass reiche Menschen schlecht sind? Wenn Du gegen Reichtum bist, dann kannst Du es nie haben. Wenn Du anderen etwas neidest, versteht Dein Unterbewusstsein: „dies ist nicht gut, das wollen wir dann besser nicht haben“. Dies gilt für alles. Für Geld, Gesundheit, Beziehungen, einfach für alles!!!

O.K. – Und wie wäre es, wenn Du der erste gute reiche Mensch bist?

Und hier unser heutiger Tipp:
Trenn Dich bitte ganz schnell von der Vorstellung, dass Armut eine Tugend ist. Werde Dir bitte darüber klar: Was willst DU? Wie willst Du Deinen Raum neu definieren? Du hast Wünsche, Du hast Träume? Wunderbar – in den nächsten Tipps wirst Du lernen, wie Du sie Wirklichkeit werden lassen kannst. Bis übermorgen!

Die Traumverwirklicher

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Energieversorger erhöhen Kosten – akzeptieren oder wechseln?

Sehr geehrte/r Rechtstipp-Interessent/in,

für viele Verbraucher findet die Bescherung dieses Jahr schon früher statt: Sie erhalten Post von ihrem Energieversorger. In diesen Schreiben werden die Verbraucher über die Erhöhung der Preise für Strom und Gas informiert. Die meisten Kunden werden wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und die Gebührenerhöhung hinnehmen. Andere nehmen diese, oftmals wiederholt auftretende Erhöhung als Grund für einen Anbieterwechsel. Die Redaktion von anwalt.de hat die interessantesten Tipps zusammengefasst, damit einem möglichen Anbieterwechsel nichts mehr im Wege steht und das gesparte Geld noch in Weihnachtsgeschenke investiert werden kann.
anwalt.de – Rechtstipp
Steigen die Energiekosten, sollten möglichst viele Verbraucher den Energieversorger wechseln, um den Wettbewerb anzukurbeln.

Strompreise werden erhöht – Begründung der Versorger

Bundesweit haben ungefähr 4,4 Millionen Haushalte zum Jahreswechsel eine Preiserhöhung für Strom erhalten. Die durchschnittliche Erhöhung liegt bei 7,3 Prozent, einige Versorger verlangen sogar 10 bis 15 Prozent mehr Geld. Die Unternehmen begründen diesen Schritt mit der gesetzlich vorgeschriebenen Umlage für erneuerbare Energien (EEG). Diese Umlage steigt im Januar 2011 von 2,047 Cent auf 3,53 Cent pro Kilowattstunde Strom. Dabei ist aber zu beachten, dass die Einkaufpreise für Strom seit zwei Jahren um ca. 20 Prozent gesunken sind, diese Preisvorteile jedoch niemals an die Kunden weitergegeben wurden. Im Gegenteil: Für die Verbraucher sind die Preise für Strom im Vergleichszeitraum sogar um 8 Prozent gestiegen. Selbst die Bundesnetzagentur hält die aktuellen Strompreiserhöhungen für ungerechtfertigt. Die Stromanbieter benutzen die gestiegene EEG-Umlage als Vorwand für ihre Preiserhöhungen, obwohl den tatsächlich steigenden staatlichen Abgaben sinkende Einkaufspreise gegenüberstehen.

Gasanbieter – Preisanpassungsklauseln oftmals unwirksam

Die Gasversorger haben in den letzten Jahren und Monaten ebenfalls Preiserhöhungen durchgesetzt. In vielen Fällen hatten sich die Gasversorger in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Möglichkeit zur Preisanpassung einräumen lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei aktuellen Urteilen solche Preisanpassungsklauseln gekippt. In einem Fall hatte der Gasversorger die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), auf die sich die AGB beziehen, zum Nachteil der Kunden verändert. Dieses Vorgehen ist aber laut BGH nach § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam, da dadurch die Verbraucher unangemessen benachteiligt werden (BGH, Urteil v. 15.07.2009, Az.: VIII ZR 56/08). In einem anderen Fall kippte der BGH die sogenannte HEL-Klausel. In den AGB bezog sich die Preisanpassungsklausel zweier Gasversorger auf eine Koppelung des Gaspreises an den Preis für extra leichtes Heizöl (HEL). Diese Koppelung, genauer die Ölpreisbildung, hielt der BGH aber ebenfalls wegen unangemessener Benachteiligung der Verbraucher für unwirksam. Die HEL-Klausel als alleiniges Kriterium der Preisanpassung sei zu wenig, es müssten beispielsweise auch Kostensenkungen in anderen Bereichen Berücksichtigung finden, um mehr Transparenz zu schaffen (BGH, Urteil v. 24.03.2010, Az.: VIII ZR 304/08 und VIII ZR 178/08).

Allerdings ist zu beachten, dass die aufgeführten Urteile nur die Anbieter betreffen, die in den Urteilen auch genannt sind. Gegen andere Versorger mit ähnlichen Klauseln müssen separate Prozesse geführt werden. Für die Verbraucher bedeuten diese Urteile eine Stärkung ihrer Standpunkte, haben aber noch keinen unmittelbaren Einfluss auf die konkreten Kosten. Allerdings wird durch diese beiden Urteile der Wettbewerb unter den Gasversorgern angekurbelt werden.

Wasserversorger unterliegen kartellrechtlicher Missbrauchsaufsicht

Im Gegensatz zu Strom- und Gasversorgern gilt für öffentliche Wasserversorger noch immer eine verschärfte kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht. Diese Vorschriften sind im Jahre 1999 lediglich für die Strom- und Gasversorger außer Kraft getreten, für Wasserversorger gelten sie aber weiter. Das bedeutet, dass die Kartellbehörden eventuelle Preismissbräuche von Versorgungsunternehmen durch einen Vergleich mit den Preisen gleichartiger Wasserversorgungsunternehmen feststellen dürfen. Dies bekam in einem aktuellen Fall der Wasserversorger der Stadt Wetzlar, die enwag Energie- und Wassergesellschaft mbH (enwag), zu spüren. Diese wurde im Jahre 2007 durch die Hessische Landeskartellbehörde verpflichtet, die Preise für Wasser um 30 Prozent zu senken. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in diesem Zusammenhang beschlossen, dass die entsprechende Preissenkungsverfügung der Kartellbehörde zulässig war (BGH, Beschluss v. 02.02.2010, Az.: KVR 66/08).

Preiserhöhung erhalten? Über Wechsel des Energieanbieters nachdenken

Sollte der Energieversorger über eine Preiserhöhung informiert haben, so besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung, unabhängig von irgendwelchen Kündigungsfristen. Auf den Zeitrahmen, in dem eine solche Kündigung akzeptiert wird, muss der Versorger in dem Schreiben gesondert hinweisen. Häufig werden hier 4 Wochen genannt. Aber auch ohne Preiserhöhung kann ein Wechsel vorgenommen werden. In der Regel kann zum Ende des jeweils nächsten Monats gekündigt werden, wenn der Energieanbieter noch nie gewechselt wurde. Bei einem wiederholten Wechsel sind aber die Fristen des jeweiligen Vertrages zu beachten.

Günstigere Anbieter herausfinden

Vor einer Kündigung sollten zunächst auf sogenannten Vergleichsportalen im Internet die möglichen Anbieter und Tarife verglichen werden. Dazu muss lediglich die eigene Postleitzahl und der Jahresverbrauch eingegeben werden. Bei der Auswahl des neuen Anbieters sollte besonderes Augenmerk auf die Vertragslaufzeit, Verlängerungsklauseln, Kündigungsfristen, Preisanpassungsklauseln u. Ä. gelegt werden. Zu empfehlen sind in diesem Zusammenhang Tarife mit einer Vertragslaufzeit von höchstens einem Jahr, einer Kündigungsfrist von nicht mehr als einem Monat und ohne Vorauskasse. Im Falle einer Insolvenz des Energieanbieters wären die gezahlten Beiträge weg.

Arbeit übernimmt der neue Anbieter

Vor einem Wechsel und der damit verbundenen Formalitäten muss man sich aber nicht fürchten, denn die unliebsame Arbeit der Kündigung beim alten Anbieter und alle weiteren notwendigen Formalitäten übernimmt in der Regel der neue Anbieter, da dieser seinem neuen Kunden möglichst viel Kundenservice bieten möchte. Dazu muss dem neuen Energieversorger lediglich eine Vollmacht erteilt werden, der Rest läuft dann fast von allein.

Wechsel geschafft – so läuft die Versorgung weiter

Auch nach dem Anbieterwechsel kommt der Strom oder das Gas nach wie vor vom lokalen Versorger. Der neue Anbieter stellt seinen Strom oder sein Gas in das allgemeine Netz ein und zahlt dem lokalen Versorger eine Gebühr für den Transport bis in den Haushalt. Dass man ohne Versorgung dasteht, wenn beim Wechsel irgendetwas nicht klappt oder der neue Energieanbieter pleitegeht, muss man nicht befürchten, denn der lokale Versorger ist gesetzlich verpflichtet, alle Haushalte in seinem Einzugsbereich zu versorgen – auch wenn Sie nach einer Kündigung des Vertrages nicht mehr Vertragspartner sind.

(WEI)

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Rechtsfragen? Die Experten von anwalt.de stehen Ihnen in allen Rechtsgebieten mit fachkundiger Rechtsberatung zur Verfügung – wahlweise via E-Mail, direkt telefonisch oder vor Ort.

Mit den besten Grüßen

Ihr anwalt.de-Team

Für Wechselwillige: Mein Angebot, ich übernehme für Sie GRATIS, das Erstellen eines Angebots, erledige alle Wechselformalitäten bis hin zur Betreuung des neuen Vertrages.

Meine E-Mail: heinzbadura@msn.com
und die Telefonnummer: 034771/41526

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